GKV
Die Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und den Selbsthilfegruppen für Suchtkrankenhilfe
Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) ist ein System der sozialen Sicherung, das rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland vor den finanziellen Folgen von Krankheit und Pflegebedürftigkeit schützt¹. Die GKV wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich agieren. Die Krankenkassen sind im GKV-Spitzenverband organisiert, der die Interessen der GKV auf Bundesebene vertritt.
Die GKV und die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe arbeiten zusammen, um die gesundheitliche und soziale Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen zu verbessern. Die GKV fördert die Selbsthilfeaktivitäten der Freundeskreise durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel:
- Die Bereitstellung von Fördergeldern für die Selbsthilfegruppen und ihre Verbände.
- Die Anerkennung der Selbsthilfegruppen als Leistungserbringer im Rahmen der ambulanten Suchtbehandlung.
- Die Einbeziehung der Selbsthilfegruppen in die Gestaltung und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und -angebote.
Die GKV und die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe sind Partner, die sich gegenseitig ergänzen und stärken. Die GKV profitiert von der Erfahrung und dem Engagement der Selbsthilfegruppen, die eine wichtige Ressource für die Prävention und Rehabilitation von Suchterkrankungen darstellen. Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe profitieren von der finanziellen und fachlichen Unterstützung der GKV, die ihnen ermöglicht, ihre Arbeit qualitativ und quantitativ auszubauen.
Downloads
GKV - Förderung
GKV Förderung Freundeskreise 2023
GKV Förderung Saarland 2023 komplett
GKV - Bestimmung und Anträge für Fördermittel
Information Förderverfahren 2024
Infoblatt Datenschutz und Transparenz
Anlage-1 Datenverwendungserklärung
Anlage-2 Erklärung des Kontoinhabers